Katalog von Zuständigkeiten
Im Falle der Europäischen Union betrifft dies die Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten.
Für manche Politikbereiche ist die EU, für manche der jeweilige Mitgliedsstaat zuständig, mitunter teilen sich die EU und die Mitgliedsstaat nach festgelegten Regeln die Zuständigkeiten.
Die Zukunft
Der Europäischer Konvent hat in der EU-Verfassung einen Vorschlag für die Aufteilung der Zuständigkeiten unterbreitet:
Ausschließliche Zuständigkeit der EU nach Art. 12.
Geteilte Zuständigkeit laut Art. 13
Art. 16 legt fest, dass die Union in bestimmten Bereichen Unterstützungs-, Koordinierungs- und ergänzende Maßnahmen ergreifen kann.
Links
Siehe ausführlich unter Kategorien von Zuständigkeiten.