Ausschließliche Zuständigkeit
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In den Bereichen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen, dürfen die Mitgliedstaaten keine eigenen Gesetze erlassen. Im Falle der geteilte n Zuständigkeit können sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten gesetzgeberisch tätig werden.
Die Zukunf
In Artikel 12 der EU-Verfassung werden folgende ausschließliche Zuständigkeiten festgelegt: Wettbewerbsregeln im Binnenmarkt, Zollunion, gemeinsame Handelspolitik, Währungspolitik für die Euro-Länder, Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik und – unter bestimmten Voraussetzungen – Abschluss internationaler Übereinkommen.
Links
Siehe auch Zuständigkeiten
http://europa.eu.int/futurum/c....../title3/index_de.htm#Article12