Ausschließliche Zuständigkeit

European Union Logo (Photo: Court of Auditors)

In den Bereichen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen, dürfen die Mitgliedstaaten keine eigenen Gesetze erlassen. Im Falle der geteilte n Zuständigkeit können sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten gesetzgeberisch tätig werden.

Die Zukunf

In Artikel 12 der EU-Verfassung werden folgende ausschließliche Zuständigkeiten festgelegt: Wettbewerbsregeln im Binnenmarkt, Zollunion, gemeinsame Handelspolitik, Währungspolitik für die Euro-Länder, Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik und – unter bestimmten Voraussetzungen – Abschluss internationaler Übereinkommen.

Links

Siehe auch Zuständigkeiten

http://europa.eu.int/futurum/c....../title3/index_de.htm#Article12