Das Europäische Parlament und der Ministerrat teilen sich also die Legislativgewalt. Dabei übermittelt die Europäische Kommission ihren Vorschlag an beide Organe, die ihn in zwei aufeinander folgenden Lesungen erörtern. Wenn sie sich nicht einigen können, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, der je zur Hälfte aus Vertretern des Ministerrates und des Parlaments besteht. Vertreter der Kommission nehmen ebenfalls an den Ausschusssitzungen teil und tragen zu den Debatten bei. Nach Erzielung einer Einigung wird der angenommene Text dem Parlament und dem Ministerrat in dritter Lesung zur endgültigen Verabschiedung vorgelegt.
Das Europäische Parlament verfügt damit unter anderem in folgenden Bereichen über erweiterte Gesetzgebungskompetenzen:
- Freizügigkeit der Arbeitnehmer
- Niederlassungsrecht und Dienstleistungsfreiheit
- Binnenmarktgesetzgebung
- Bildungs-, Gesundheits- und Kulturpolitik (Fördermaßnahmen)
- Verbraucherschutz
- Transeuropäische Netze (Leitlinien)
- Umweltpolitik (allgemeines Aktionsprogramm) sowie
- Forschung (Rahmenprogramm).
Anmerkungen
2002 behandelten der Ministerrat und das Europäische Parlament 79 Vorschläge der Kommission nach dem Mitentscheidungsverfahren.
20 der Vorschläge wurden nach der ersten Lesung angenommen, 40 in der zweiten Lesung und in 19 Fällen wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. In neun dieser 19 Fälle wurde ein gemeinsamer Text verabschiedet.
Die Zukunft
Der Europäischer Konvent hat in der EU-Verfassung vorgeschlagen, dass das Mitentscheidungsverfahren das normale Gesetzgebungsverfahren der EU werden soll. Dies würde die Rolle des Europäischen Parlaments stärken.
Links
http://europa.eu.int/instituti......s/decision-making/index_de.htm