Wirtschaftliche Koordinierung
- (Photo: EU Commission)
Trotz der Verwendung einer einheitlichen Währung in den Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben (Eurozone), wird die Wirtschaftspolitik – darunter insbesondere die Steuer-, Ausgaben- und Haushaltspolitik, aber auch die Einkommens- und Lohnpolitik – zum großen Teil nicht gemeinsam, sondern von den Regierungen der Mitgliedstaaten beschlossen.
Gemäß dem Vertrag von Maastricht müssen die Staaten der Eurozone durch die Gestaltung ihrer allgemeinen Wirtschaftspolitik zur Inflationsvermeidung innerhalb der Zone beitragen. Wenn in einem Staat ein übermäßiges öffentliches Defizit besteht (d. h. die Ausgaben die Einnahmen übersteigen), so kann er im Rahmen des the Stabilitäts- und Wachstumspakts mit einer Geldbuße belegt werden.
Es gab Forderungen seitens der Föderalisten und anderer Kreise, zusätzlich zur Währungsunion eine Finanzunion (gemeinsame Kontrolle von Steuern und Ausgaben in der Eurozone) der Mitglieder der Eurozone zu schaffen.
Jeder souveräne Staat stellt eine Finanz- und Währungsunion dar, die in der Lage ist, ein optimales wirtschaftspolitisches Instrumentarium zusammenzustellen.
Anmerkungen
- Der britische Ökonom John Maynard Keynes empfahl für konjunkturschwache Zeiten eine expansive Wirtschaftspolitik (d. h. Erhöhung der öffentlichen Ausgaben). Aufgrund der Verhängung von Geldbußen bei übermäßigen Ausgaben ist dies im Rahmen der WWU sehr schwierig.
- Anstelle einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik hat die EU durch den so genannten Prozess von Lissabon, bzw. von Cardiff und Köln freiwillige Mechanismen zur wirtschaftlichen Koordinierung geschaffen.
Die Zukunft
Die vom ehemaligen Präsidenten des EU-Parlaments Klaus Hänsch geleitete Arbeitsgruppe Wirtschaft des Europäischen Konvents konnte keine Einigung über eine gemeinsame Wirtschafts- und Steuerpolitik erzielen.
Der Europäischen Konvents schlägt einheitliche Mindeststeuern im Hinblick auf den gemeinsamen Markt vor, jedoch keine Vereinheitlichung der allgemeinen Steuerpolitik.
Im [w draft_constitution]EU-Verfassung ist Artikel I-14 der wirtschaftlichen Koordinierung gewidmet. Für die Länder der Eurozone sollen spezifische Regelungen gelten.