Europäische Union, EU

(Photo: Court of Auditors)

Die EU wurde 1993 durch den Vertrag von Maastricht begründet und beruht auf drei “Pfeilern”.

  1. Der supranationale Gemeinschaftspfeiler umfasst die drei Europäischen Gemeinschaften, die schon vor diesem Vertrag bestanden: die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, die Europäische Atomgemeinschaft und die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Seit dem Vertrag von Maastricht wird die EWG als Europäische Gemeinschaft – EG – bezeichnet.
  2. Hinzu kommen die zwei „zwischenstaatlichen" Pfeiler

  3. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).
  4. Justiz- und Innenpolitik.
    Die Europäische Gemeinschaft besitzt Rechtspersönlichkeit, die Europäische Union (noch) nicht.

Die Zukunft

Der EU-Verfassung zufolge soll die EU mit voller Rechtspersönlichkeit ausgestattet werden.

Links

Geschichte der EU: http://europa.eu.int/abc/history/index_de.htm
http://www.dadalos-d.org/europa/grundkurs1/grundkurs_1.htm