Rechtshandlungen

Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen sind die wichtigsten Rechtsinstrumente der EU. Sie haben bindende Wirkung. Empfehlungen und Stellungnahmen sind hingegen nicht rechtsverbindlich.
Nur die Europäische Gemeinschaft kann Rechtshandlungen vornehmen. Die Europäische Union ist dazu nicht in der Lage, weil sie keine Rechtspersönlichkeitbesitzt. Ihr stehen andere Handlungsformen, nicht aber RECHTShandlungen, zur Verfügung.

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Der Europäische Konvent schlägt die folgenden sechs Arten von Rechtsinstrumenten vor:

- Europäische Gesetze (anstelle von Verordnungen)

- Europäische Rahmengesetze (anstelle von Richtlinien)

- Europäische Verordnungen (neues Rechtsinstrument in Form von delegierten oder Durchführungsverordnungen)

- Beschlüsse (anstelle von Entscheidungen

- Empfehlungen

- Stellungnahmen