Mindestlöhne
- (Photo: European Central Bank)
Die Festlegung von Mindestlöhnen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU, sondern ist Aufgabe der Mitgliedstaaten:
Viele EU-Mitgliedstaaten haben Mindestlöhne gesetzlich vorgeschrieben. Somit ist es dort illegal, Beschäftigten niedrigere Löhne zu zahlen.
In anderen Mitgliedstaaten werden die Mindestlöhne durch Tarifpartner (Arbeitgeber und Arbeitnehmerorganisationen) ausgehandelt.
Die Zukunft
Die EU-Verfassung sieht vor, dass Sozialpolitik zu einer geteilten Zuständigkeit werden würde. Damit wäre die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten aufgehoben.
Auch andere Artikel der EU-Verfassung sehen Bestimmungen zu Arbeitsbedingungen vor: Zum Beispiel regelt Art. III-18.2 und III-108, dass für gleiche Arbeit auch gleicher Lohn bezahlt werden muss.