Ein Katalog von Aufgaben im Bereich der Sicherheit, Verteidigung und Friedensschaffung, der ursprünglich im Juni 1992 von der Westeuropean Union (WEU) aufgestellt wurde.
Mit dem Amsterdamer Vertrag wurden diese Aufgaben als neue Zuständigkeit in den EUV aufgenommen, wodurch die EU über eine diesbezügliche Handlungsbefugnis verfügt.
Für diese Aufgaben ist kein ausdrückliches UN-Mandat erforderlich.
Anmerkungen
Die Bezeichnung „Petersberg"-Aufgaben leitet sich vom Hotel Petersberg bei Bonn (Deutschland) ab, wo 1992 getagt wurde.
Diese Aufgaben „schließen humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen ein".
Die Zukunft
Die Petersberg-Aufgaben sollen künftig von der Schnellen Eingreiftruppe erfüllt werden.
Die Leitung dieser Truppe wird das Politische und Sicherheitspolitische Komitee innehaben, ein durch den Vertrag von Nizza geschaffenes neues Gremium.
Die Durchführung von Petersberg-Aufgaben setzt Einstimmigkeit im Ministerrat voraus.
Der Europäische Konvent befürwortet die Anwendung des Verfahrens der konstruktiven Enthaltung, um Schwierigkeiten bei der Erzielung der Einstimmigkeit zu umgehen.
Links
Siehe auch Gemeinsame Verteidungs- und Sicherheitspolitik
http://www.europa-digital.de/d......uch/polfeld/esvp/instrum.shtml