Renten

(Photo: EU Commission)
Die Höhe der Rentenzahlung und das Rentenalter sind nationale Zuständigkeit. Der EuGH hat sich im sogenannten Danner-Urteil auf die Finanzierung des Rentensystems bezogen. In diesem Fall wurde einem Mitgliedsland untersagt, Steuerermäßigungen für Rentenbeiträge an andere Staaten aufzuheben. Die EU verbietet darüber hinaus Discriminierung zwischen den Geschlechtern oder aufgrund der Nationalität des Beitragszahlers. Dies führte in einigen EU-Staaten - z.B. in Großbritannien - dazu, das Renteneintrittsalter für Männer und Frauen einander anzugleichen. Die Höhe der Rentenbeiträge sind in den meisten europäischen Staaten einkommensabhängig. In Großbritannien und Irland sind sie hingegen unabhängig von der Höhe des Einkommens und sind somit leichter zu finanzieren. In den EU-Staaten gibt es einen Trend der Überalterung der Bevölkerung, so dass die Finanzierung der Rentenkassen überall als zunehmendes Problem wahrgenommen wird. Dies hat Auswirkungen auf die zukünftige Schuldenentwicklung und die Stabilität des Euro. Die Zukunft Bestimmte Bereiche der Sozialpolitik (geregelt im Teil III der EU-Verfassung - z.B. Art. III-104) sollen zukünftig als gemeinsame Kompetenz behandelt werden - dies würde bedeuten, dasss EU-Gesetze die existierende Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten ersetzen würde (siehe Art. 13.4 of the EU Constitution).