Renten
 
- (Photo: EU Commission)
Die Höhe der Rentenzahlung und das Rentenalter sind nationale Zuständigkeit. 
Der 
EuGH hat sich im sogenannten 
Danner-Urteil auf die Finanzierung des Rentensystems bezogen. In diesem Fall wurde einem Mitgliedsland untersagt, Steuerermäßigungen für Rentenbeiträge an andere Staaten aufzuheben. 
Die EU verbietet darüber hinaus 
Discriminierung zwischen den Geschlechtern oder aufgrund der Nationalität des Beitragszahlers. Dies führte in einigen EU-Staaten - z.B. in Großbritannien - dazu, das Renteneintrittsalter für Männer und Frauen einander anzugleichen. Die Höhe der Rentenbeiträge sind in den meisten europäischen Staaten einkommensabhängig. In Großbritannien und Irland sind sie hingegen unabhängig von der Höhe des Einkommens und sind somit leichter zu finanzieren. 
In den EU-Staaten gibt es einen Trend der  Überalterung der Bevölkerung, so dass die Finanzierung der Rentenkassen überall als zunehmendes Problem wahrgenommen wird. Dies hat Auswirkungen auf die zukünftige Schuldenentwicklung und die Stabilität des 
Euro. 
Die Zukunft 
Bestimmte Bereiche der 
Sozialpolitik (geregelt im Teil III der 
EU-Verfassung - z.B. Art. III-104) sollen zukünftig als 
gemeinsame Kompetenz  behandelt werden - dies würde bedeuten, dasss EU-Gesetze die existierende Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten ersetzen würde  (siehe Art. 13.4 of the EU Constitution).
