Schengener Abkommen

(Photo: EUobserver.com)
1985 unterzeichneten Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten ein Abkommen über eine engere Zusammenarbeit, die Reisen über die Grenzen erleichtern sollte. Ziel war die Errichtung gemeinsamer Außengrenzen. Die Schengenstaaten verlangen in der Regel nicht, dass sich Bürger aus Schengenstaaten beim Grenzübertritt ausweisen. Mittlerweile sind die meisten EU-Staaten am Abkommen beteiligt. Das Schengen Protokoll wurde 1998 bindendes EU-Recht (Vertrag von Amsterdam). Irland und Großbritannien sind dem Schengen-Protokoll nicht beigetreten und verfügen über (Ausnahmeregelungen) in den Verträgen. Großbritannien lehnt es ab, mit den EU-Staaten auf dem Kontinent entsprechende Reisefreiheiten einzugehen, Irland zieht es vor, seine Vereinbarungen über Reiseerleichterungen, die mit Großbritannien bestehen, aufzugeben. Dänemark trat den Schengen-Regelungen 1997 bei, hat jedoch spezifische Ausnahmeregelungen bezüglich Gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik, sofern in den EU-Institutionen in diesem Regelungsbereich Maßnahmen zur Entscheidung stehen. Anmerkungen