Soziale Sicherungssysteme und sozialer Schutz der Arbeitnehmer

Soziale Sicherungssysteme stellen den Bürgerinnen und Bürgern ein Mindestmaß an öffentlicher Fürsorge zur Verfügung. Entscheidungen in diesem Bereich erfordern in der Regel Einstimmigkeit (Art. 137 TEC). Maßnahmen, die eine Modernisierung von sozialen Sicherungssystemen anstreben, können seit in Kraft treten des Nizza-Vertrages durch qualifizierte Mehrheit beschlossen werden. Die vollständige Harmonisierung nationaler Gesetze zur Sozialpolitik ist formell ausgeschlossen. Der EuGH hat in zwei Entscheidungen einige allgemeine Grundsätze entwickelt, denen alle Mitgliedsstaaten folgen müssen. – Entscheidung 1408 von 1971 und 1612 von 1968. Anmerkungen Eine Entscheidung des EuGH gesteht allen Arbeitnehmern, die mindestens 12 Stunden in der Woche einer bezahlten Arbeit nachgehen, das Recht zu, Sozialleistungen in allen Mitgliedsstaaten in Anspruch zu nehmen. Die Zukunft Der Verfassungskonvent hat vorgeschlagen, dass der Umfang der Gegenstände der Sozialpolitik durch qualifizierte Mehrheit beschlossen werden können außer im Bereich der sozialen Sicherung. Die EU-Verfassung schlägt vor, dass Teile der Sozial- und Gesundheitspolitik in die Bereiche mit geteilten Zuständigkeiten fallen sollen – In diesen Fällen würde die EU-Gesetzgebung die bestehenden Gesetze der Mitgliedsländer ersetzen (Art. I-13).