Abstimmungen im Europäischen Parlament
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In der Regel werden Anträge im Europäischen Parlament mit der einfachen Mehrheit der Stimmen entschieden. Im Falle des sogenannten Mitentscheidungsverfahren und einigen der Entscheidungen, die durch das sogenannte Zustimmungsverfahren entschieden werden, ist eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments erforderlich. Bis zur Erweiterung betrug diese absolute Mehrheit 314 von 626 möglichen Stimmen.
Seit der Erweiterung der EU um 10 Staaten und bis zum Beitritt Rumäniens und Bulgariens sind es 367 von 732 Stimmen.