Mit dem Vertrag von Nizza, der am 1. Februar 2003 in Kraft trat, wurde das Verfahren zur Ernennung des Präsidenten geändert. Der nächste Präsident wird nun dem Europäischen Rates gewählt, der auf Staats- und Regierungschefsebene zusammentritt und der anhand der qualifizierten Mehrheit beschließt. Die Ernennung wird vom Europäischen Parlament mit einfacher Mehrheit bestätigt.
Die Zukunft
- Diskutiert wird, ob der Präsidenten zukünftig als „Präsidenten Europas“ aus der Mitte der Staats- und Regierungschefs gewählt werden soll.
- In der EU-Verfassung wird vorgeschlagen, dass der Kandidat von einer doppelt qualifizierten Mehrheit des Rats (Zweidrittelmehrheit der Mitgliedsstaaten, die zusammen mindestens 60% der EU-Bevölkerung repräsentieren) vorgeschlagen wird und dann vom Europäischen Parlament bestätigt bzw. gewählt werden soll. Falls das Parlament den Kandidaten nicht wählt, würde die Kandidatenauswahl wiederholt (Siehe Artikel I-26.1).
Links
Siehe auch Europäische Kommission.
http://www.europa.eu.int/comm/......mmissioners/prodi/index_de.htm
http://www.europa-digital.de/d......p3/kommission/praesident.shtml