AETR

The European Road Safety Charter was created in January 2004. Each country's road safety decision-making authority is asked to commit to the charter. (Photo: www.autoettevoteteliit.ee)
Abkürzung für ein europäisches Verkehrsabkommen, das Bestimmungen zum Schutz von Fahrern beinhaltet. Die EU verhandelt über intenationale Abkommen im Namen der Mitgliedsstaaten seit dem AETR-Fall 22/70. In diesem „revolutionären“ Fall hat der Europäische Gerichtshof das Konzept der Zuständigkeit der Gemeinschaft begründet, wonach sich die Zuständigkeit in den Außenbeziehungen aus der Zuständigkeit im Inneren ergibt (so genannte "Außenkompetenz"). Im Vertrag von Nizza wurde dieses Prinzip der „Außenkompetenz“ der EU weiter entwickelt, so dass bei Entscheidungen, die internationale Abkommen betreffen, in der Regel unter die „internen“ Entscheidungsverfahren der EU fallen (Einstimmigkeit oder qualifizierte Mehrheit).

Die Zukunft

Der EU-Verfassung sieht eine eigene Rechtspersönlichkeit für die EU vor. Damit ist es ihr erlaubt, „nach außen“ im Namen der Mitgliedsstaaten in allen Zuständigkeitsbereichen des Innern zu verhandeln und Abkommen zu treffen. Dies so genannte „Außenkompetenz“ bzw. Zuständigkeitsoll eine so genannte „ausschließliche Zuständigkeit“ der EU werden, bei der die Mitgliedsstaaten nicht tätig werden dürfen, es sein denn, die EU erlaubt es.