Die EU nahm ihren Anfang als gemeinsamer Markt, der den freien Verkehr von Personen und Waren zwischen den europäischen Ländern ermöglichen sollte. Inzwischen sind die beteiligten Länder übereingekommen, auch in anderen Bereichen eine gemeinsame Politik zu verfolgen. So entstand die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die den so genannten zweiten Pfeiler der EU-Verträge bildet. Ihre Grundsätze sind in Titel V des EU-Vertrags festgelegt.
Die wichtigsten Beschlüsse zur GASP werden einstimmig gefasst. Für die Durchführung der Beschlüsse ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.
Anmerkungen
Die Zukunft
In der vorgeschlagenen EU-Verfassung wird der allgemeine Grundsatz der Einstimmigkeit beibehalten. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn der Europäische Rat einen strategischen Beschluss erlässt; wenn über einen Vorschlag des Außenministers entschieden wird, den dieser auf Ersuchen des (einstimmig beschließenden) Europäischen Rates hin unterbreitet; wenn ein Durchführungsbeschluss erlassen wird oder wenn ein Sonderbeauftragter ernannt wird.
Für die Außenvertretung der EU sind derzeit der Ratsvorsitz und der Hohe Vertreter zuständig.
Der Konvent hat eine Doppelspitze vorgeschlagen, wonach der Europäische Rat mit Zustimmung des EU Präsidenten der Europäischen Kommission einen EU-Außenminister ernennt, der zusammen mit den übrigen Kommissionsmitgliedern vom Europäischen Parlament bestätigt wird und zugleich als Vizepräsident der Kommission für Außenbeziehungen zuständig sein soll. Dieser Vorschlag wurde von Frankreich und Deutschland unterbreitet. Für dieses Amt ist der deutsche Außenminister Joschka Fischer im Gespräch.
Die 126 Delegationen der EU-Kommission in Drittländern könnten ausgebaut und in EU-Botschaften umgewandelt werden.
Zu den Bestimmungen für die gemeinsame Außenpolitik siehe Art. I-39 der EU-Verfassung.
Links
http://www.europa.eu.int/pol/cfsp/index_de.htm http://www.europa-digital.de/dschungelbuch/polfeld/gasp/ http://www.europa.eu.int/scadplus/leg/de/cig/g4000g.htm#g5